Jahresbericht

Die EU-Verordnung 1370/2007 schreibt die Veröffentlichung der finanziellen Verpflichtungen der zuständigen Behörden vor für gemeinwirtschaftliche Leistungen vor. Gemeinwirtschaftliche Leistungen sind Leistungen im Zusammenhang mit Allgemeinen Vorschriften oder Öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im ÖPNV. Diese Berichte finden Sie zum download auf der rechten Seite.

EU-VO 1370/2007 Artikel 7

Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Der Bericht muss ferner die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten erleichtern den Zugang zu diesen Berichten, zum Beispiel über ein gemeinsames Internet-Portal.

Mit Stand 1.6.2019 umfassen die Verpflichtungen des Aufgabenträgers für Öffentliche Dienstleistungsaufträge folgende Linienbündel:

  • Linienbündel 3 (Linien 150, 151, 152): Verkehr Hainich OHG
  • Linienbündel 4 (Linien 160, 161, 162, 163): Verkehr Werraland OHG
  • Linienbündel 5 (Linien 180, 181, 183, 186, 187, 188): Verkehr Werra OHG